Als in Potsdam ansässiger Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich regelmäßig Beschuldigte/Angeklagte in Strafverfahren, vorwiegend vor dem Amtsgericht Potsdam, dem Landgericht Potsdam sowie dem Amts- und Landgericht Berlin, Ich bin jedoch auch bundesweit für meine Mandanten tätig. Dabei ist mir das Jugendstrafrecht und dessen Besonderheiten genauso vertraut wie das Erwachsenenstrafrecht. Richtig ist zwar, dass jeder Bürger in Deutschland solange als unschuldig gilt, bis ihm seine Schuld nachgewiesen und er rechtskräftig verurteilt worden ist. Wer jedoch schon einmal alsBeschuldigter in ein Strafverfahren verwickelt wurde, weiß dass diese Unschuldsvermutung meist nicht (weiter) hilft. Denn sind die Anschuldigungen erst einmal im Raum, so können diese trotzdem oder gerade deshalb sehr schwer schwiegen und nicht selten mit erheblichen Folgen verknüpft sein, mag am Ende auch ein Freispruch stehen. Sollten Sie eine schriftliche Anhörung als Beschuldigter von der Polizei oder gar eine Anklage bzw. einen Strafbefehl zugestellt bekommen haben, so stehe ich Ihnen als Verteidiger, sei es als Wahlverteidiger, wie auch als Pflichtverteidiger im gesamten Verfahren zur Verfügung und an Ihrer Seite. Sie sollten grundsätzlich jeden Vorwurf einer Straftat, sei es eine Unfallflucht, einen Diebstahl, einen Betrug oder eine Körperverletzung ernst nehmen, auch wenn Sie meinen unschuldig zu sein. Abzuraten ist insbesondere vor eigenen (vor)schnellen Äußerungengegenüber der Staatsanwaltschaft oder der Polizei. Es gilt gerade im Strafrecht und anders als im Zivilrecht der Grundsatz: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Erst wenn der Rechtsanwalt als Verteidiger Akteneinsicht in die Ermittlungsakte genommen hat, ist eine Einlassung zur Sache sinnvoll. Insbesondere muss dabei bspw. das Risiko einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis, einer Durchsuchung,Beschlagnahme und schlussendlich eine vorläufige Festnahme mit Untersuchungshaft auf Grund eines erlassenen oder bevorstehenden Haftbefehlsminimiert, bestenfalls ausgeschalten werden. Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kennt sich mit dem Ablauf einesStrafverfahren und dessen Besonderheiten aus. Er ist hier quasi zu Hause und behält deshalb immer den Überblick. Er weiß in jeder Lage des Verfahrens schnell und richtig für seinen Mandanten zu reagieren.
Gerechtigkeit?!
“Strafverteidigung ist Kampf!” So beginnt das “Handbuch des Strafverteidigers” von Hans Dahs. Es ist der Kampf des Verteidigers um die Unschuld und die Rechte des Mandanten auf ein faires Verfahren. Kampf sollte dabei nicht verwechselt werden mit aggressivem lauten Vorgehen gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht sondern vielmehr geprägt sein von einem schnellen engagierten überlegten und zielsicheren Handeln des Verteidigers. Es gilt den Mandaten zu beschützen und ihn nicht unnötig in Gefahr zu bringen.