Als in Potsdam ansässiger Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich regelmäßigBeschuldigte/Angeklagte in Strafverfahren, vorwiegend vor dem Amtsgericht Potsdam,dem Landgericht Potsdam sowie dem Amts- und Landgericht Berlin, Ich bin jedochauch bundesweit für meine Mandanten tätig. Dabei ist mir das Jugendstrafrecht unddessen Besonderheiten genauso vertraut wie das Erwachsenenstrafrecht. Richtig ist zwar, dass jeder Bürger in Deutschland solange als unschuldig gilt, bis ihm seineSchuld nachgewiesen und er rechtskräftig verurteilt worden ist. Wer jedoch schon einmal alsBeschuldigter in ein Strafverfahren verwickelt wurde, weiß dass dieseUnschuldsvermutung meist nicht (weiter) hilft. Denn sind die Anschuldigungen ersteinmal im Raum, so können diese trotzdem oder gerade deshalb sehr schwer schwiegenund nicht selten mit erheblichen Folgen verknüpft sein, mag am Ende auch einFreispruch stehen. Sollten Sie eine schriftliche Anhörung als Beschuldigter von der Polizei oder gar eineAnklage bzw. einen Strafbefehl zugestellt bekommen haben, so stehe ich Ihnen alsVerteidiger, sei es als Wahlverteidiger, wie auch als Pflichtverteidiger im gesamtenVerfahren zur Verfügung und an Ihrer Seite. Sie sollten grundsätzlich jeden Vorwurf einer Straftat, sei es eine Unfallflucht, einenDiebstahl, einen Betrug oder eine Körperverletzung ernst nehmen, auch wenn Sie meinenunschuldig zu sein. Abzuraten ist insbesondere vor eigenen (vor)schnellen Äußerungengegenüber der Staatsanwaltschaft oder der Polizei. Es gilt gerade im Strafrecht und andersals im Zivilrecht der Grundsatz: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Erst wenn der Rechtsanwalt als Verteidiger Akteneinsicht in die Ermittlungsaktegenommen hat, ist eine Einlassung zur Sache sinnvoll. Insbesondere muss dabei bspw.das Risiko einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis, einer Durchsuchung,Beschlagnahme und schlussendlich eine vorläufige Festnahme mitUntersuchungshaft auf Grund eines erlassenen oder bevorstehenden Haftbefehlsminimiert, bestenfalls ausgeschalten werden. Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kennt sich mit dem Ablauf einesStrafverfahren und dessen Besonderheiten aus. Er ist hier quasi zu Hause und behältdeshalb immer den Überblick. Er weiß in jeder Lage des Verfahrens schnell und richtig fürseinen Mandanten zu reagieren.
Gerechtigkeit?!
“Strafverteidigung ist Kampf!” Sobeginnt das “Handbuch desStrafverteidigers” von Hans Dahs.Es ist der Kampf des Verteidigersum die Unschuld und die Rechte desMandanten auf ein faires Verfahren. Kampf sollte dabei nicht verwechseltwerden mit aggressivem lautenVorgehen gegenüber der Polizei, derStaatsanwaltschaft oder demGericht sondern vielmehr geprägtsein von einem schnellenengagierten überlegten undzielsicheren Handeln desVerteidigers. Es gilt den Mandatenzu beschützen und ihn nicht unnötigin Gefahr zu bringen.